Mängel und Angsträume

Landesweiter
Mängelmelder
Ein Angstraum ist ein Ort im öffentlichen Raum, an dem ich mich vorübergehend oder dauerhaft unsicher fühle.
Fragen und Antworten
Folgen Sie dem Formular neben dem Kartenausschnitt:
- Position bestimmen
Setzen Sie eine Markierung auf der Karte, wo Sie den Mangel festgestellt haben. Sollten Sie direkt vor Ort sein, können Sie auch Ihre Standortdaten freigeben. Wenn Sie Ihren Standort nicht angeben möchten, können Sie das barrierefreie Formular nutzen und die Adresse des Mangels eintippen. - Hinweisfeld befüllen
Nun wählen Sie, um welchen Mangel es sich handelt. Gern können Sie noch einen Hinweis im Freitextfeld hinterlassen und ein Bild hochladen. - Persönliche Angaben
Geben Sie nun noch Ihre Daten ein und senden Ihre Meldung ab. Sie wird automatisch an die zuständige Kommune weitergeleitet.
Nachdem Sie Ihre Meldung abgesendet haben, wird diese automatisch an die zuständige Kommune oder die Spezialisten der hessischen Polizei weitergeleitet. Sie müssen sich um nichts mehr kümmern.
Ihr Anliegen wird anschließend bearbeitet. Den Status Ihrer Mängelmeldung sehen Sie jederzeit auf der Karte. Es kann vorkommen, dass die Kommune oder ein Sachbearbeiter der Polizei eine Rückfrage an Sie hat. Dazu nehmen die zuständigen Sachbearbeiter Kontakt via der von Ihnen angegebenen E-Mail Adresse auf.
Den Mängelmelder können Sie für Ihre Anliegen in jeder hessischen Kommune nutzen, unabhängig davon, wo Sie herkommen. Egal wo Sie in Hessen einen Mangel oder Angstraum melden wollen, der landesweite Mängelmelder funktioniert im gesamten Bundesland gleichermaßen.
Über den landesweiten Mängelmelder können Sie Ihr Anliegen zu den folgenden Themenbereichen melden:
- Angstraum (ein Ort im öffentlichen Raum an dem Sie sich kurzzeitig oder dauerhaft unwohl fühlen)
- Baum- und Strauchschnitt
- defekte Straßen, Wege und Plätze
- illegale Müllablagerung (inkl. volle Mülleimer)
- Straßenbeleuchtung
- Straßenreinigung
- Vandalismus
- Sonstiges
Ja, Sie können schnell und einfach ein Foto an Ihre Meldung anhängen.
Die Verortung der gesetzten Markierung erfolgt georeferenziert und knüpft an der nächsten durch das System erfassbaren Adresse an. Dies kann dazu führen, dass z.B. in einem Wald-, Wiesen-, oder Flurstück gesetzte Markierungen scheinbar fehlerhaft durch das System an eine "falsche" Adresse gesetzt werden. Nichtsdestotrotz erhalten die zuständigen Sachbearbeiter die genaue Lokalisierung Ihrer Meldung auch über Geodaten, sodass die Örtlichkeit exakt bestimmt werden kann.
Eine Bearbeitung Ihrer versendeten Meldung ist im Nachhinein zu Ihrem Schutz nicht mehr möglich. Sollten Sie eine Aktualisierung vornehmen wollen, erstellen Sie bitte eine neue Meldung über das Kartenformular. Bitte sehen Sie von einer Mitteilung mit Aktualisierungsinhalten als Antwort auf Ihre Versandbestätigung oder über das Kontaktformular an das Team des Sicherheitsportals ab. Ihre Mitteilung kann dort nicht bearbeitet werden. Für allgemeine Fragen und Anregungen steht Ihnen das Team des Sicherheitsportals natürlich gern zur Verfügung.
Sie erhalten eine automatische Nachricht als Eingangsbestätigung direkt nach Versand Ihrer Meldung. Die weitere Bearbeitung obliegt den zuständigen kommunalen Sachbearbeitern. Eine Aktualisierung über den Bearbeitungsfortschritt wird automatisch versandt, sofern die zuständige Kommune das Bearbeitungssystem des landesweiten Mängelmelders nutzt. Eine Rückmeldung über die Bearbeitung des Mangels können Sie gegebenenfalls auch über die Karte nachvollziehen, wenn sich die Farbe Ihres gesetzten Pins ändert.
Unbearbeitete Markierungen, in blauer Farbe, werden nach einer Frist von 21 Tagen aus dem Kartensystem entfernt. Ihre Mitteilung ist dennoch nicht gelöscht, sondern wurde bei der zuständigen Kommune zur Bearbeitung gespeichert. Bei Rückfragen zum Bearbeitungsfortschritt wenden Sie sich bitte direkt an die Kommune.
Kontakt

Gemeinsam sicher
in Hessen
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Telefon
Das Team der Stabsstelle Gemeinsam Sicher In Hessen (GSIH) freut sich über Ihre Kontaktaufnahme.