Ein blau grüner Farbverlauf im Hintergrund, im Vordergrund der Schriftzug Meldestelle Hessen gegen Hetze und das Logo der Dachmarke GSIH. Als Wasserzeichen sind ein Stiefel und eine anhaltende Hand eingelassen.

HessenGegenHetze

Gemeinsam gegen Hate Speech und Extremismus:
Sie haben Hate Speech im Netz oder extremistische Aktivitäten gesehen oder erlebt? Schauen Sie nicht weg! Machen Sie auf Hate Speech und extremistische Aktivitäten aufmerksam und stellen Sie sich gemeinsam mit der Meldestelle HessenGegenHetze gegen Hass im Netz und extremistische Aktivitäten.

Lesedauer:7 Minuten

Meldestelle HessenGegenHetze

Immer mehr Menschen sind von Hass im Internet betroffen und ziehen sich lieber zurück, anstatt sich zur Wehr zu setzen. Dieser Entwicklung gilt es entgegenzuwirken, um zu verdeutlichen, dass hasserfüllte und extremistische Inhalte nicht die Mehrheitsmeinung unserer Gesellschaft abbilden. Um Betroffenen sowie Zeuginnen und Zeugen von Hate Speech eine unkomplizierte Möglichkeit zu geben, Hate Speech zu melden und Unterstützung zu erhalten, richtete die Hessische Landesregierung am 16. Januar 2020 die staatliche Meldestelle HessenGegenHetze ein.

Mit unserem Meldeformular können Betroffene sowie Zeuginnen und Zeugen von Hate Speech akut gefährdende, strafbare oder extremistische Inhalte einfach melden, auch anonym. Alternativ können sie sich per E-Mail oder über unsere Hotline an uns wenden.

Seit 30. Januar 2023 können Sie uns auch extremistische Aktivitäten melden, die nicht mit Hate Speech in Verbindung stehen. Wir leiten diese Meldungen an das Landesamt für Verfassungsschutz Hessen (LfV) weiter, wo sie intensiv geprüft und bearbeitet werden. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Beobachtung einen Online- oder Offline-Bezug hat.

FAQ

Fragen und Antworten zu den Themen Hate Speech und Extremismus

Äußerungen, die sich durch eine gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit auszeichnen, werden im Allgemeinen als Hate Speech (oftmals auch als Hassrede) bezeichnet.

Wir verstehen unter Hate Speech im Speziellen jegliche Ausdrucksformen, zum Beispiel in Form von Text- und Audiobeiträgen, Kommentaren, Bildern und Videos, die Personen oder Personengruppen aufgrund von Merkmalen, die ihnen zugeschrieben werden, verunglimpfen, herabwürdigen, beleidigen, stigmatisieren, bedrohen oder angreifen. Die Meldestelle orientiert sich hierbei an der Definition der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI).

Die gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit der Äußerungen bezieht sich dabei häufig, aber nicht ausschließlich, auf

  • die physischen, psychischen oder mentalen Merkmale
  • die Religionszugehörigkeit oder die religiöse Überzeugung
  • die Staatsangehörigkeit
  • die nationale oder ethnische Herkunft
  • die Abstammung
  • die sexuelle Identität (biologisches, soziales, physisches Geschlecht und sexuelle Orientierung)
  • den Beruf und/oder das Ehrenamt
  • die politische Einstellung
  • das persönliche Engagement und Interesse
  • den sozialen Status
  • die Weltanschauung

Hate Speech bewegt sich im Spannungsfeld zwischen Meinungsäußerungsfreiheit und den Schranken, die sich aus den allgemeinen Gesetzen, z.B. dem Strafgesetzbuch, ergeben. Besonders schwerwiegende Formen von Hate Speech können daher strafrechtlich relevant sein. In Betracht kommen insbesondere die Straftatbestände

  • § 86 StGB Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen
  • § 86a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
  • § 90a StGB Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole
  • § 90b StGB Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen
  • § 111 StGB Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
  • § 126 StGB Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten
  • § 126a StGB Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten
  • § 127 StGB Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet
  • § 130 StGB Volksverhetzung
  • § 131 StGB Gewaltdarstellung
  • § 140 StGB Belohnung und Billigung von Straftaten
  • § 166 StGB Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
  • § 185 StGB Beleidigung
  • § 186 StGB Üble Nachrede
  • § 187 StGB Verleumdung
  • § 188 StGB Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung
  • § 189 StGB Verunglimpfen des Andenkens Verstorbener
  • § 192a StGB Verhetzende Beleidigung
  • § 201a StGB Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen
  • § 240 StGB Nötigung
  • § 241 StGB Bedrohung

Als extremistisch werden Aktivitäten bezeichnet, die darauf abzielen, die Grundwerte der freiheitlichen Demokratie zu beseitigen.

Darunter fallen unter anderem rassistische, nationalistische, antisemitische und fremdenfeindliche Aktivitäten oder solche, die die Menschenrechte in Frage stellen. Neben rechtsextremistischen Bestrebungen dieser Art, kommen auch islamistische/salafistische Bestrebungen, die einen Gottesstaat anstreben, in Betracht.

Ebenso bedeutsam sind Betätigungen von Gruppierungen, deren Handeln durch extremistische und gewalttätige politische Entwicklungen und Aktivitäten im Ausland bestimmt wird. Von Relevanz sind darüber hinaus auch linksextremistische Aktivitäten, die die Freiheitsrechte über den Klassenkampf aushöhlen wollen.

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